Erberklärung bei einer Erbschaft ohne Testament

Erberklärung bei einer Erbschaft ohne Testament. Unterzeichnung von Dokumenten

La Erklärung der Erben tritt auf, wenn in einer Erbschaft, in der es kein Testament gegeben hat, es bekannt ist als Gesetzliche oder gesetzliche Erbfolge.

Nach Artikel 668 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in Bezug auf holographisches Testament, sind die Vorschriften des Erblassers zu beachten, bei Nichtbestehen des Testaments oder für den Fall, dass das Testament selbst über die Vorschriften des zwingenden Rechts hinausgeht, die Vorschriften des Artikel 930 und folgende (Artikel zur gesetzlichen Erbfolge).

Um in a zu erben intestinale Nachfolge o Erbschaft ohne Testament, ist es notwendig, dass jeder, der erwägt, ein legitimer Erbemüssen Sie den Prozess der Erberklärung durchführen.

Was ist die Erklärung der Erben

Im Falle einer Berücksichtigung als a rechtmäßiger Erbe in einer Erbfolge bei denen der Erblasser kein Testament errichtet hat, es sich also um eine gesetzliche Erbfolge handelt, müssen die Erben je nach Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser (Verstorbenen) eine Erberklärung durch zwei Formen fördern.

Die Erberklärung kann von einem von ihnen oder von allen beantragt werden. Wenn es sich um den verstorbenen Ehegatten, die Eltern oder die Kinder (direkte Linie) handelt, ist das folgende Verfahren zu befolgen.

Fordern Sie bei einem Notar die Ausstellung einer „Bekanntheitsbescheinigung“ an, um nachzuweisen, dass eine Verwandtschaft mit dem Verstorbenen besteht. Es muss bei dem Notar beantragt werden, der zu dem Bereich des Wohnsitzes gehört, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den seines Todes hatte.

Dieser notariellen Stelle müssten Unterlagen vorgelegt werden, die das Verwandtschaftsverhältnis beglaubigen Totenscheinvon Testamente die das Nichtvorhandensein eines Testaments beweist, Geburtsurkunde der Kinder des Verstorbenen und des Todes, falls es Verstorbene gab, Heiratsurkunde des Verstorbenen, der Personalausweis des Verstorbenen und andernfalls die Registrierungs-Zertifikat des Verstorbenen.

Im Fall von Seitenverwandten: Brüder, Onkel, Neffen usw. Sie müssen dies durch ein Gerichtsverfahren beantragen und vor dem Gericht erster Instanz am Wohnsitz des Verstorbenen beantragen, dass die Erklärung der Erben, wofür das Verwandtschaftsverhältnis und keine Zwangserben nachgewiesen werden müssen.

Die im Antrag einzureichenden Unterlagen sind die gleichen, die bei direkten Verwandten vor einem Notar vorgelegt werden müssen.

Gerichtsbeschluss in dem der zuständige Richter bestimmt, wer die sind Erben des Verstorbenen und dessen Urkunde für die Teilung und Entscheidung der Erbschaft (wiederum vor einem Notar) benötigt wird.

Um einen praktischen Fall zu konsultieren, siehe Praktischer Rechtsfall zu Erbschaften ohne Testament.

Erbschaft und Legaltech

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Bild von narcis ciocan für Pixabay

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