So registrieren Sie sich im Register der Immobilienmakler von Andalusien

So registrieren Sie sich im Register der Immobilienmakler von Andalusien. Verkaufsangebot.

Ein Immobilienmakler, der sich in das Register der Immobilienmakler Andalusiens eintragen lassen möchte, muss eine Reihe von Anforderungen erfüllen und grundlegende Verpflichtungen eingehen, um Transparenz, Ethik und Professionalität bei seiner Arbeit zu gewährleisten.

Voraussetzungen für die Eintragung ins Register:

Der Makler muss eine Berufsausbildung gemäß den geltenden Vorschriften nachweisen. Darüber hinaus müssen Sie über eine öffentlich zugängliche Niederlassung oder eine physische Adresse verfügen, wenn Sie Dienstleistungen elektronisch oder telematisch anbieten. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit dauerhafter Gültigkeit ist zur Unterstützung Ihrer Mediationstätigkeit unerlässlich. Ebenso ist das Fehlen eines Vorstrafenregisters erforderlich, mit Ausnahme der in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen. Darüber hinaus ist der Abschluss einer dauerhaften Gültigkeitsgarantie für die in Ihrer Berufsausübung abgewickelten Beträge erforderlich.

Pflichten bei der Ausübung der Tätigkeit:

Mit der Eintragung in das Register erwirbt der Immobilienmakler grundlegende Pflichten zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Ausübung:

  1. Informationen für Interessenten: Sie müssen alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb sowie über die städtebaulichen, technischen, Sanierungs-, Energieeffizienz-, Umwelt-, Steuer- oder sonstigen Vorschriften informieren, die von der für Immobilienangelegenheiten zuständigen Verwaltung in Bezug auf die Häuser erlassen wurden oder Gebäude, die Gegenstand ihres Eingriffs sind.
  2. Mengenrückgabegarantie: Verpflichtung, die Rückerstattung der Beträge zu gewährleisten, die aufgrund des Wohnungskaufs oder als Anzahlung oder Anzahlung in allen Modalitäten geliefert wurden, sofern Sie für diese Beträge verantwortlich sind und sie nicht an den entsprechenden Empfänger geliefert wurden.
  3. Einhaltung der Verbraucherschutzbestimmungen: Es muss den aktuellen Vorschriften zum Verbraucher- und Nutzerschutz entsprechen und die staatliche oder regionale Gesetzgebung zur Verbraucherinformation beim Verkauf und der Vermietung von Häusern hervorheben.
  4. Abonnement von benutzerdefinierten Notizen: Verpflichtung, mit denjenigen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, Provisionsscheine zu unterzeichnen, die ihnen die Berechtigung erteilen, die Immobilie anzubieten und mit entsprechender Werbung zu versehen sowie die von den Klägern gelieferten Beträge entgegenzunehmen oder zu veräußern. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, im Namen der Bieter Vorverträge bzw. Verträge abzuschließen.
  5. Informationen zu geschützten Wohnverträgen: Bei Verträgen über geschützte Wohnungen müssen Sie detaillierte Angaben zu den geltenden Vorschriften machen.

Diese Anforderungen und Verpflichtungen stellen wesentliche Säulen dar, um eine ethische, transparente Immobilienpraxis in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften sicherzustellen.

Die Realität in Andalusien

In Andalusien gibt es zwar ein Gesetz zur Regelung der Vermittlungstätigkeit bei Immobilienverkäufen, die Regulierung dieses Themas liegt jedoch „auf Eis“. In anderen Autonomen Gemeinschaften wie Katalonien und dem jüngsten Valencia ist die Registrierung für die Ausübung der Immobilienvermittlung obligatorisch.

Den vorliegenden Informationen zufolge basiert die Antwort der derzeitigen politischen Verwaltung Andalusiens auf diese Frage auf zwei Argumenten für die Nichteinhaltung des gesetzlichen Auftrages hinsichtlich der Einrichtung eines Immobilienmaklerregisters, nämlich:

  1. In Andalusien gibt es keine Rechtsstreitigkeiten bezüglich Immobilienvermittlern.
  2. Das Ziel besteht darin, die Verwaltung zu vereinfachen und keine neuen Vorschriften aufzuerlegen.

Dies bedeutet, dass derzeit jedes Unternehmen und jeder Selbstständige diese Arbeiten ausführen kann.

Weitere offizielle Informationen finden Sie unter Dekret zur Einrichtung des Registers der Immobilienvermittler und -agenturen Andalusiens und zur Regelung seiner Funktionsweise.

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